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Diese Seite sah aus wie eine der vielen Meldestellen gegen „Hass und Hetze“. Sie war nie eine. Ich habe sie im Oktober 2024 als Denkanstoß gebaut. Hier erkläre ich, warum ich solche Meldestellen für den falschen Weg halte.

Wie es zu dieser Seite kam

Die vielen „Meldestellen“ gegen Hass, Hetze und Desinformation im Netz sind mir schon länger aufgefallen. Lange hielt ich sie für ein Kuriosum am Rand. Das änderte sich am 1. Oktober 2024: An diesem Tag ließ die Bundesnetzagentur mit der Meldestelle REspect! erstmals in Deutschland einen sogenannten Trusted Flagger zu.

Trusted Flagger sind „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ nach dem europäischen Digital Services Act. Sie melden Inhalte an Plattformen wie X, Facebook oder TikTok, und die Plattformen müssen diese Meldungen vorrangig bearbeiten.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, kündigte dazu an, illegale Inhalte, Hass und Fake News könnten nun „sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden“.

Quelle: Beitrag der Bundesnetzagentur auf X vom 1. Oktober 2024

In diesem Satz steckt das Problem. „Hass“ und „Fake News“ stehen gleichberechtigt neben illegalen Inhalten, als wäre das dasselbe. Nach deutlicher Kritik stellte die Behörde klar, dass Trusted Flagger keine eigenen Löschbefugnisse haben und die Plattformen selbst entscheiden. Das ist richtig. Es ändert aber nichts daran, wie das System angelegt ist und welches Signal eine Bundesbehörde damit sendet.

Ich habe daraufhin diese „Meldestelle Hass“ gebaut: als spontanes Projekt, das zum Nachdenken über die Folgen für die Meinungsfreiheit in Deutschland und der EU anregen sollte.

Warum ich Meldestellen für falsch halte

Die Menschen, die Meldestellen betreiben, wollen in aller Regel etwas Gutes. Mein Einwand richtet sich nicht gegen ihre Absichten, sondern gegen das Prinzip.

  • „Hass und Hetze“ ist kein Rechtsbegriff

    Was in Deutschland verboten ist, regelt das Strafgesetzbuch: Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung, der Aufruf zu Straftaten. „Hass“, „Hetze“ und „Desinformation“ sind dagegen dehnbare Begriffe. Was der eine für Hetze hält, ist für den anderen zugespitzte Kritik. Wer mit solchen Begriffen arbeitet, verwischt die Grenze zwischen Strafbarem und bloß Unbequemem. Genau diese Grenze schützt die Meinungsfreiheit.

  • Über Meinungen entscheiden Gerichte, nicht Vereine

    Ob eine Äußerung strafbar ist, ist oft schwer zu beurteilen. Selbst Gerichte kommen in derselben Sache zu unterschiedlichen Ergebnissen. Meldestellen sind private Organisationen, und ihre Prüfung ist kein Verfahren: Es gibt keinen Richter, keine Anhörung, und wer gemeldet wird, erfährt meist nicht einmal davon.

  • Plattformen löschen im Zweifel

    Für eine Plattform ist es einfacher und billiger, einen gemeldeten Beitrag zu entfernen, als ihn sorgfältig zu prüfen und das Risiko einzugehen, ihn stehen zu lassen. Kommen Meldungen zusätzlich mit behördlichem Siegel und Vorrang, wird dieser Anreiz stärker. Dann verschwindet auch, was rechtlich zulässig gewesen wäre.

  • Der Staat lagert eine heikle Abwägung aus

    Viele Meldestellen werden ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert, manche werden von Behörden offiziell zugelassen. Der Staat selbst darf zulässige Meinungen nicht unterdrücken. Fördert oder adelt er private Stellen, die Inhalte zur Löschung melden, ist das noch keine Zensur im eigentlichen Sinn. Es entsteht aber eine Grauzone, in der die Verantwortung verschwimmt und sich niemand mehr zuständig fühlt.

  • Wer gemeldet werden kann, schweigt eher

    Die Meinungsfreiheit leidet nicht erst, wenn etwas gelöscht wird. Es reicht das Gefühl, beobachtet und gemeldet zu werden. Manche Meldestellen erfassen ausdrücklich auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Wer weiß, dass auch erlaubte Äußerungen gesammelt werden, formuliert vorsichtiger oder gar nicht. Eine Gesellschaft, in der Bürger einander melden, statt miteinander zu streiten, wird nicht friedlicher, sondern stiller.

  • Zahlen ohne Maßstab

    Meldestellen veröffentlichen gern Statistiken über eingegangene Meldungen. Wie viele davon tatsächlich strafbar waren, bleibt oft offen. Steigende Zahlen werden dann als Beleg für wachsenden Hass gelesen und als Begründung für noch mehr Meldestellen und Befugnisse. So entsteht ein Kreislauf, der sich selbst bestätigt.

Was stattdessen hilft

Strafbare Inhalte im Netz gibt es, und sie gehören verfolgt. Dafür braucht es keine weiteren Meldestellen, sondern einen Rechtsstaat, der funktioniert.

  • Anzeigen, was strafbar ist. Volksverhetzung, Bedrohung oder Beleidigung kann jeder bei der Polizei anzeigen, in allen Bundesländern auch online über die Internetwachen.
  • Die Justiz stärken. Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen das Personal, um Verfahren zügig abzuschließen. Ein Urteil hat mehr Gewicht als jede Löschung.
  • Die Rechte der Betroffenen ernst nehmen. Wer gelöscht oder gesperrt wird, hat nach dem Digital Services Act Anspruch auf eine Begründung und einen Beschwerdeweg. Das muss in der Praxis schnell und wirksam funktionieren.
  • Widersprechen statt melden. Auf eine schlechte Meinung antwortet man am besten mit einer besseren.

Wenn Sie akut bedroht werden, suchen Sie keine Hilfe über ein Online-Formular. Wenden Sie sich direkt an die Polizei, im Notfall über den Notruf 110.

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